Einmal im Jahr (am 10. Oktober) gedenken die westliche Welt und zahlreiche andere Staaten des „Internationalen Tags gegen die Todesstrafe“. Obwohl diese Strafform in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor langer Zeit abgeschafft wurde, ist das Recht auf Leben und die daraus resultierende Abwesenheit der Todesstrafe keineswegs so selbstverständlich, wie es uns auf den ersten Blick erscheinen mag. In einer Umfrage gaben letztens ein Drittel der deutschen Jura-Studenten an, für ihre Wiedereinführung zu sein. Und in allgemeinen Umfragen sprechen sich – je nach Fragestellung – 30 bis 50 Prozent der Deutschen dafür aus. In Österreich verhält es sich ähnlich.

In Polen gibt es seit Jahren eine konstante Mehrheit in der Bevölkerung für diese Praxis. Ende Oktober gewann die nationalkonservative Partei PiS die Parlamentswahlen in Polen; ihr Parteivorsitzende Jaroslaw Kaczynski fordert nach wie vor die Wiedereinführung der Todesstrafe. Unterstützung finden sie im Nachbarland Ungarn, dessen Führer Viktor Orban ebenfalls Sympathien für das Schaffot hegt. In Frankreich sind Marine le Pen und ihre Partei „Front National“ (die von Wahl zu Wahl stärker wird) strikte Befürworter des Fallbeils. Prinzipiell gelten rechtskonservative und nationalistische Parteien und Politiker als starke Anhänger dieser Strafform.

In Deutschland sind in letzter Zeit immer häufiger Autoaufkleber mit dem Slogan „Todesstrafe für Kinderschänder“ zu beobachten. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein Spruch irgendwelcher empörter Bürger ist in Wahrheit eine Kampagne rechtsextremer Kreise. Sie versuchen über die Instrumentalisierung einer allgemein als verachtenswert betrachteten Personengruppe das Thema Todesstrafe (und damit sich selbst) wieder salonfähig zu machen und in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. Tatsächlich geht es den verschiedenen Befürwortern dieser Strafpraxis genau darum: Zu polarisieren und rechtskonservative und rechtsextreme politische Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Wenn die Todesstrafe erst mal wieder eingeführt ist, so der Plan, kann man sie dann Schritt für Schritt auch auf andere Gruppen und Personen ausdehnen, die heute nach allgemeiner Auffassung keine Straftäter mehr sind, z. B. Homosexuelle und Whistleblower.

Es besteht also kein Grund, die erreichten Standards der Menschen- und Bürgerrechte in Europa als selbstverständlich und unumkehrbar zu betrachten, zumal rechtsgerichtete Parteien überall auf dem Vormarsch sind und die Demokratisierung nur in wenigen Fällen von der jeweiligen Bevölkerungsmehrheit gewollt war, sondern meistens von weisen und humanistisch orientierten Politikern und Staatslenkern durchgesetzt wurde. So war es der spätere Kaiser Leopold II., der als erster Staatsmann der Welt die Todesstrafe und Folter abschaffte, und zwar am 30. November 1786 im Großherzogtum Toskana und 1790 im Kaisertum Österreich. Bereits 1741 gelobte die Kaiserin Elisabeth von Russland bei ihrer Krönung, kein Todesurteil zu vollstrecken, was sie auch während ihrer gesamten Regentschaft (bis 1761) einhielt.

Im Deutschen Reich waren die SPD und ihr Gründer Wilhelm Liebknecht von Anfang an konsequent gegen die Todesstrafe. Liebknecht versuchte sie per Reichstagsbeschluss 1871 abzuschaffen, was von dem damaligen Kanzler Otto von Bismarck verhindert wurde. Während des Dritten Reichs wurde sie exzessiv angewendet, der Nazi-Richter Freisler verhängte allein 2600 Todesurteile. Erst bei Gründung der Bundesrepublik konnte sich die SPD (gegen den Widerstand der CDU/CSU) durchsetzen und die Abschaffung im Grundgesetz verankern. Aus der Bayerischen Landesverfassung wurde sie erst 1998 gestrichen, in der Hessischen ist sie heute noch enthalten (wirkungslos, da Bundesrecht Landesrecht bricht). In der DDR wurde sie 1987 abgeschafft, in der Sowjetunion bis zu ihrem Untergang nicht – obwohl Karl Marx und Friedrich Engels eindeutig gegen die Todesstrafe waren und man dies in ihren Schriften auch nachlesen konnte.

In Frankreich forderte der Schriftsteller Victor Hugo 1848 – erfolglos – die Abschaffung. Erst der sozialistische Präsident Francois Mitterand beendete 1981 die gesetzliche Hinrichtungspraxis, mit Unterstützung des konservativen Bürgermeisters von Paris (und späteren Präsidenten) Jacques Chirac. Im Gesamteuropäischen Kontext hat sich vor allem der Europarat ab 1970 um die Abschaffung verdient gemacht, global die Menschenrechts-Organisation Amnesty International, die 1961 mit dem Ziel gegründet wurde, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.

Obwohl nach Auffassung  der renommiertesten internationalen Theologen, Kleriker und Bischöfe (lutherische und katholische) die Todesstrafe mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist – Jesus Christus war eindeutig dagegen und das Neue Testament bricht das Alte – gibt es immer noch christlich-fundamentalistische Gruppen, die sie vehement propagieren (v. a. in den USA). Zu den Befürwortern zählt leider auch die Orthodoxe Kirche in Russland. Und im sogenannten „Islamischen Staat“ ist ein regelrechter Kult um die Todesstrafe entbrannt, der seinesgleichen sucht.

 

Bild: Yann Caradec (2008 – Huile sur toile)

Written by E. M. Hohenborg-Varel

E. M. Hohenborg-Varel ist Schriftsteller, Drehbuchautor und Journalist in Berlin. Seit 2014 schreibt er jeden Monat die Kolumne "Post von Hohenborg-Varel".

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